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Rechtsanwalt Olaf Schröder. Jahrgang 1966, verheiratet, einen Sohn.
Sein Lebensmotto: Leben und leben lassen.

1994 legte er nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und Köln vor dem Landesjustizprüfungsamt Düsseldorf das erste Staatsexamen ab. 1997 bestand er vor dem Landesjustizprüfungsamt Düsseldorf das zweite Staatsexamen nach einer zweijährigen Referendariatszeit in Düsseldorf und Wuppertal.

1997 ließ er sich in Mettmann als Rechtsanwalt mit den Interessenschwerpunkten Verkehrs- und Strafrecht nieder.

2000 wechselte er in die Kfz-Schadensabteilung der HUK-Coburg Versicherungen in Düsseldorf.

2002 stieg er in eine Düsseldorfer Verkehrsrechtskanzlei ein und leitete zugleich als Dozent für den Taxiverband NRW e.V. den Vorbereitungslehrgang auf die IHK- Facheignungsprüfung für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer.

2003 begann er zusätzlich mit der ehrenamtlichen Rechtsberatung von Klienten der Düsseldorfer Drogenhilfe e.V., wodurch seine Spezialisierung auf dem Gebiet des Betäubungsmittelrechts begründet wurde.

2005 wechselte er zu der auf Verkehrs- und Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwaltskooperation Kleinekorte & Kollegen in Düsseldorf. Den Vorbereitungslehrgang für die IHK-Facheignungsprüfung für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer bietet er nun eigenverantwortlich als Wochenendkurs an.

2009 wurde ihm durch die Rechtanwaltskammer Düsseldorf aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen.

2010 verließ er die Fachanwaltskooperation Kleinekorte & Kollegen und gründete die nunmehrige Rechtsanwaltskanzlei.

2012 wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen zusätzlich die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen.


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